Designschutz
Wir schützen die visuelle Identität Ihrer Produkte – national, europaweit und international.
Mit Designrechten (früher „Geschmacksmuster“) lassen sich zwei- und dreidimensionale Gestaltungen absichern, etwa Formgebungen, Linienführungen, Konturen, Oberflächenstrukturen oder die Gesamtanmutung eines Produkts. So entsteht ein wirksames Schutzinstrument gegen Nachahmungen, auch dort, wo keine technische Erfindung im Vordergrund steht.
- Designrecht
Worauf es ankommt.
Gerade in Märkten, in denen Design Kaufentscheidungen prägt, ist dieser Schutz oft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Designschutz entfaltet seine volle Stärke besonders im Zusammenspiel: In vielen Fällen ergänzt er Patent- und Markenschutz zu einem stimmigen Gesamtkonzept, das Technik, Funktion und Erscheinungsbild Ihres Produkts gleichermaßen absichert.
Mit Erfahrung strategisch beraten.
Wir unterstützen Sie dabei, die schutzfähigen Gestaltungsmerkmale klar herauszuarbeiten und eine Anmeldestrategie zu wählen, die zu Ihrem Produkt, Ihrem Timing und Ihrer Vermarktung passt.
Das sind unsere Experten.
Nina Maenz
Dr. jur. Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Robert Mühlbauer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt
Dorothée Oerter
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Eugen Tuchscherer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzWeitere Leistungen im Bereich Recht
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